Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns auch beim Thema Nachhaltigkeit im Fokus. Daher berücksichtigen wir die Wünsche unserer Mandanten auch bei den von uns vermittelten Vorsorgeprodukten individuell und persönlich. Aktuell können diese bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin. Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig (noch) nicht möglich. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir ausschließlich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Für die Vermittlung von nachhaltigen Vorsorgeprodukten erhalten wir regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Vorsorgeprodukte auch.